Balancing values
Neu bilanzieren erweitert die Perspektiven Ihres Unternehmens.
In unserem Wertebilanzsystem finden die Werte Ihres Unternehmens einen Ort für ihre Dokumentation und ihre systematische Abbildung. Die wirtschaftlichen Verläufe in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft werden abgebildet.
Dies geschieht in einer erweiterten Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) sowie der Bilanz. Die Wertebilanz spiegelt wirklichkeitsgetreu die wirtschaftlich relevanten Prozesse wider. Darum müssen wir lernen, neu zu bilanzieren.
Mit Hilfe erweiterter Methoden wird die klassische Bilanz um soziale, ökologische, nachhaltige und kulturelle Faktoren qualitativ aufgewertet – durch reale Buchungen, nicht nur im erklärenden Anhang.
Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitstreue zählen nach HGB zu den Grundfesten der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung. Die Wertebilanz fügt sich in diese problemlos ein. Die Bilanz erschafft Gewissheit, Erkenntnis und Wissen über die Unternehmensvorgänge und -prozesse.
value balancing
Je intelligenter und genauer bilanziert wird, desto klarer zeigt sich das ganze Bild des Unternehmens. Die Gegenwart wird transparenter, neue Impulse für die Zukunft können gesetzt werden.
Standards der Rechnungslegung sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens ermöglichen. Um Aspekte der Nachhaltigkeit erweiterte Wertebilanzen dienen neben der Information auch Steuerungszwecken. Investoren, Mitarbeitern, Kunden und interessierter Öffentlichkeit werden durch diese Rechnungslegung Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung gestellt, die bislang nicht vorhanden waren.
Weder die International Financial Reporting Standards (IFRS) noch die europäischen Rechnungslegungsstandards bilden Nachhaltigkeitsrisiken systematisch zufriedenstellend ab. Erst die integrale Rechnungslegung der Wertebilanz bietet eine realistische Basis und messbare Bezugsgröße für Ratingkriterien wie Environmental, Social und Governance (ESG).
Sinnvolle und erprobte Prinzipien wie Haus- und Nachhalten werden in der Wertebilanz umgesetzt. Nach ökonomischen und nachhaltigen Methoden und mit System können Verbrauch, Abnutzung, Recycling und Renaturierung zum Ausgleich gebracht werden.
Die Bilanzierung von Ressourcen ermöglicht eine exakte Abbildung ihrer Bewegungen innerhalb des Unternehmens.
Mögliche Risiken und Schäden werden antizipiert, können umgangen werden, so dass Mensch und Natur geschont werden. Als Erweiterung der vorhandenen Rechnungslegungsstandards ergänzt die Wertebilanz Vorhandenes und stärkt es für die Zukunft durch Klarheit und Transparenz.
Die Wertebilanz ist eine starke und aussagekräftige Ergänzung zu bisherigen Standards der Rechnungslegung. Unternehmerische Horizonte werden erweitert, neue Potentiale für das Unternehmen erschlossen.
Die Wertebilanz gibt Unternehmen neue Impulse, bringt bisher nicht sichtbare Werte zum Vorschein. Sie schafft Orientierung und macht den Einsatz für neue Werte lohnenswert.
Bilanz, Buchführung, Gesetzeskonformität
Prinzipiell stellt sich die Frage, ob durch eine Wirkungsbuchhaltung und eine Wertebilanz Gesetze verletzt werden oder Bilanzverfälschung betrieben würde. Anhand der unten aufgeführten Punkte lässt sich nachvollziehen, dass die Wertebilanz und Wirkungsbuchhaltung in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir sind sogar der Ansicht, dass herkömmliche Bilanzen teilweise gerade nicht diesen Gesetzen entsprechen. Gewerbliche Unternehmen externalisieren Kosten, zum Beispiel für Umwelt und ökologische Folgen.
Und so werden diese den Grundsätzen der Nachhaltigkeit nicht gerecht. (Vollständigkeit und Richtigkeit) Ebenfalls bezweifeln wir, dass die Bilanzen im Großen und Ganzen dem Gesetz der Bilanzwahrheit entsprechen, da sie kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Eine erstaunliche Feststellung.
Im Folgenden führen wir die Grundlagen und Grundsätze auf, die hier eine Rolle spielen.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Grundsatz der Übersichtlichkeit (Klarheit und Nachprüfbarkeit)
Ein sachverständiger Dritter muss sich in der Buchführung in angemessener Zeit zurechtfinden und sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage des Unternehmens verschaffen können (§ 238 HGB). Änderungen müssen erkennbar sein (§ 239 HGB).
Grundsatz der Vollständigkeit
Alle erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden (§ 239 HGB).
Grundsatz der Richtigkeit
Sachlich und rechnerisch richtige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle (§ 239 HGB).
Belegprinzip
Keine Buchung ohne Beleg! Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (§ 238 HGB). Die Ablage der Belege muss das schnelle Auffinden und die Rückverfolgung der Geschäftsvorfälle ermöglichen (von der Buchung zum Beleg, vom Beleg zur Buchung). Aufbewahrung (§ 257 HGB)
Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit
Chronologische und zeitnahe Verbuchung (§ 239 HGB).
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Grundsatz der Bilanzwahrheit
Vollständigkeit des Jahresabschlusses nach § 246 HGB. Es ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Grundsatz der Bilanzklarheit
Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein (§ 243 HGB)
Balancing values – Wertebilanz